Aktuelles

Übersicht zu den neuen Coronaverordnungen

Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,

die Omikron Variante hat jetzt auch die Klassen der Grundschule erreicht. Mir müssen jetzt individuell und leider manchmal auch spontan reagieren. Das verlangt von uns allen viel Verständnis und Geduld.

Wir stellen vorsorglich den Schwimmunterricht bis auf weiteres ein.

Zu den neuen Verordnungen (19.01.2022):

Die im Rahmen der Selbsttestung in der Schule positiv getesteten SuS werden umgehend  isoliert und nach Kontaktaufnahme mit den Eltern nach Hause geschickt. Sie müssen sich schnellstmöglich einer PCR Testung unterziehen. Die Schule muss den positiven Selbsttest und ein folgendes PCR-Ergebnis melden.

 

Auch außerhalb der Schule erfolgte positive Testungen von SuS müssen dem  Gesundheitsamt gemeldet werden. Wenn an einem Tag, oder in 2 aufeinander folgenden Testfolgen, mehr als 6 SuS in einer Klasse  positiv getestet werden, wird die gesamte Klasse von der Schulleitung in Selbstisolierung geschickt, da hier von einem Ausbruch ausgegangen werden muss. Über weitere Quarantänemaßnahmen entscheidet das Gesundheitsamt und informiert die Schule schriftlich über die Maßnahmen. Die Schule leitet das Schreiben an die betroffenen SuS und deren Familien weiter. Die Quarantäne der betroffenen SuS kann ab dem 5. Tag durch einen PCR oder einen negativen, qualifizierten Antigentest einer offiziellen Teststelle beendet werden.

 

Wird im Rahmen eines vorangegangen positiven Pooltests eine Einzel-Lolli-Testung positiv bestätigt, ist die Schule verpflichtet die infizierte Person unmittelbar mittels Meldeformular an das Gesundheitsamt zu melden. Nur der/die infizierte SuS verbleibt in Quarantäne, die negativ getesteten SuS dürfen den Schulbesuch wiederaufnehmen, außer sie werden durch das Gesundheitsamt als Kontaktpersonen identifiziert.

 

Genesene SuS: SuS mit bereits nachgewiesener Corona Infektion sollen zwei Wochen nach beendeter Quarantäne nicht an der Pooltestung teilnehmen, sondern machen einen beobachteten Selbsttest oder legen am Tag der Pool-Testung den an einer Teststelle abgenommenen negativen Schnelltest vor, dieser darf nicht älter als 24 Std. sein.

 

Vorsorglich durch die Schulleitung in häusliche Isolierung entlassene SuS, die nach Überprüfung durch das Gesundheitsamt keiner Quarantäne bedürfen, können die Schule wieder besuchen.

 

Alle isolationspflichtigen Personen haben einen Anspruch auf eine PCR Testung. Die im Rahmen der Quarantäne notwendigen PCR oder POC Testungen zur Verkürzung können an den Teststellen des Kreises Wesel erfolgen. Unter Einhaltung der bekannten Hygieneregeln kann die häusliche Isolation für die Testung unterbrochen werden.

 

Von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen sind:

– Genesene mit 1 Impfung

– frisch, vollständig Geimpfte: 2. Impfungen mehr als 14 Tage zurückliegend vor insgesamt weniger als 90 Tagen

– Genesene (ab 27. Tag nach positiver Testung bis 90 Tage danach)

 

SuS, die positiv getestet wurden,  gehen mindestens 7 Tage in Quarantäne. Wenn am 7. Tag ein negatives Testergebnis des Testzentrums vorliegt, dürfen die Kinder am Folgetag wieder zur Schule.

 

Ich möchte mich vorab für Ihr Verständnis und Ihre Weitsicht bei Vorsichtsmaßnahmen bedanken. Wir müssen gemeinsam schauen, dass wir durch diese neue Welle kommen.

 

Sollte es in den kommenden Tagen zu Veränderungen kommen, werden Sie über die KlassenlehrerInnen informiert werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Martin Nenno

Schulleiter

 

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