Aktuelles

Kategorie: Elternbriefe

Sanierung der Turnhalle

Sonsbeck, den 14. März 2022

Liebe Eltern, liebe Kinder,

im Rahmen des Projektes „Sonsbeck in Bewegung“ wird in Kürze die Turnhalle der Grundschule energetisch saniert. Das Turnhallengebäude wurde in den 70er-Jahren errichtet und bedarf dringend einer technischen Aufarbeitung. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Fassade erneuert, eine neue Holzpelletheizung installiert sowie eine energetische Verbesserung der Elektro-, Lüftungs- und Sanitäranlagen durchgeführt. Zudem erhält die Halle einen neuen Schwingboden sowie einen neuen Prallschutz. Kurzum: Wir machen die Halle fit für die Zukunft! Weiterlesen

Neuigkeiten aus dem Labor

Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

aus dem für uns zuständigen Labor Düsseldorf erhalten wir heute Nachmittag (24.01.2022) u.a. diese Information: Weiterlesen

Übersicht zu den neuen Coronaverordnungen

Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,

die Omikron Variante hat jetzt auch die Klassen der Grundschule erreicht. Mir müssen jetzt individuell und leider manchmal auch spontan reagieren. Das verlangt von uns allen viel Verständnis und Geduld.

Wir stellen vorsorglich den Schwimmunterricht bis auf weiteres ein. Weiterlesen

Maskenpflicht am Sitzplatz

>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW vom 01.12.2021 >>>>>>>>>>>>>>>

 

… neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.

Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.

Nachweis der Testung: Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen. 

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO). Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.

Schulschwimmen: Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung … 

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

 

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<

Einschulungsparcours im November

22.11.2021

 

— Ä N D E R U NG — Ä N D E R U N G — Ä N D E R U N G —

 

Die steigenden Coronazahlen veranlassen mich, den Einschulungsparcours am Montag, 29.11. bzw. Dienstag, 30.11.2021 zum Schutz aller beteiligten Personen kurzfristig abzusagen.

  

Ein Ersatztermin wird voraussichtlich erst im März/April 2022 möglich sein.

 

Sollten Sie vorab ein Gespräch wünschen (evtl. Fragen zu einem möglichen Förderangebot bereits vor Schuleintritt haben), nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf. Wir könnten dann kurzfristig ein Gespräch mit Ihnen und dem Kindergarten verabreden.

 

Martin Nenno, Rektor

Informationen für unsere Schulneulinge

Sehr geehrte Eltern der Schulneulinge,

wir freuen uns darüber, dass Sie Ihr Kind an der Johann-Hinrich-Wichern-Schule angemeldet haben. An dieser Stelle möchten wir Ihnen weitere Informationen über die einzelnen Schritte bis zur Einschulung geben. Weiterlesen

Auszug aus der Schulmail vom 05.10.2021

Testungen zum Schulbeginn: Das Wichtigste vorab: Am ersten Schultag nach den Herbstferien (25. Oktober 2021) werden zum Unterrichtsbeginn die Lolli-Testungen für alle Schülerinnen und Schüler der Schule durchgeführt … ab dem zweiten Schultag werden die schon bislang durchgeführten Tests zweimal die Woche bis zum Beginn der Weihnachtsferien fortgeführt. Weiterlesen

Auszug aus der SchulMail des MSB NRW vom 09.09.2021

Neuregelung der Quarantäne in schulischen Gemeinschaftseinrichtungen

Quarantäne nur für unmittelbar infizierte Personen

Die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ist ab sofort grundsätzlich auf die nachweislich infizierte Person zu beschränken. Die Quarantäne von einzelnen Kontaktpersonen oder ganzen Kurs- oder Klassenverbänden wird nur noch in ganz besonderen und sehr eng definierten Ausnahmefällen erfolgen. Weiterlesen