Unter dem Motto “Gemeinsam stark” luden die Fußball- und Leichtathletikabteilung des SV Sonsbeck unsere Schüler und Schülerinnen am 13.05.2022 in den Sportpark ein. Weiterlesen
Unter dem Motto “Gemeinsam stark” luden die Fußball- und Leichtathletikabteilung des SV Sonsbeck unsere Schüler und Schülerinnen am 13.05.2022 in den Sportpark ein. Weiterlesen
12 mutige und sprachgewandte Viertklässler:innen nahmen am vergangenen Freitag, dem 25.03.2022 am erste „Spelling-bee“ der JHW teil – ein Buchstabierwettbewerb, wie er in englisch-sprachigen Ländern üblich ist. Weiterlesen
Außerirdische Planetenforscher beobachten die Erde. Wie sehen sie aus? Wenn du eine Idee hast, dann bist du hier genau richtig.
Sonsbeck, den 14. März 2022
Liebe Eltern, liebe Kinder,
im Rahmen des Projektes „Sonsbeck in Bewegung“ wird in Kürze die Turnhalle der Grundschule energetisch saniert. Das Turnhallengebäude wurde in den 70er-Jahren errichtet und bedarf dringend einer technischen Aufarbeitung. Im Rahmen der Baumaßnahmen wird die Fassade erneuert, eine neue Holzpelletheizung installiert sowie eine energetische Verbesserung der Elektro-, Lüftungs- und Sanitäranlagen durchgeführt. Zudem erhält die Halle einen neuen Schwingboden sowie einen neuen Prallschutz. Kurzum: Wir machen die Halle fit für die Zukunft! Weiterlesen
Am 20. Januar 2022 haben wir das Theaterstück “Herr Bello und das blaue Wunder” im Kastell gesehen. Weiterlesen
Unsere Klasse 4b hat an der Monster AG bei Marc teilgenommen. Die Monster AG ist eine AG bei der man Dinge über das Internet lernt. Weiterlesen
Endlich haben die Kinder unseres Einschulungsjahrgangs 2018/2019 wieder einen Einschulungsbaum – die Ess-Kastanie – Baum des Jahres 2018 Weiterlesen
Sehr geehrte Eltern, sehr geehrte Erziehungsberechtigte,
aus dem für uns zuständigen Labor Düsseldorf erhalten wir heute Nachmittag (24.01.2022) u.a. diese Information: Weiterlesen
Sehr geehrte Eltern, liebe Kinder,
die Omikron Variante hat jetzt auch die Klassen der Grundschule erreicht. Mir müssen jetzt individuell und leider manchmal auch spontan reagieren. Das verlangt von uns allen viel Verständnis und Geduld.
Wir stellen vorsorglich den Schwimmunterricht bis auf weiteres ein. Weiterlesen
>>>>>>>>>>Beginn der SchulMail des MSB NRW vom 01.12.2021 >>>>>>>>>>>>>>>
… neben dem Wunsch, Unterricht vor allem aus pädagogischen Gründen von Angesicht zu Angesicht stattfinden lassen zu können, tritt aktuell jedoch aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens, auch mit neuen Mutationen, der Infektionsschutz wieder verstärkt in den Vordergrund. Das oberste Ziel im Sinne der Bildungsgerechtigkeit ist und bleibt es dabei, den Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler zu sichern.
Die Maskenpflicht am Sitzplatz wird nach gründlicher Abwägung aller Gesichtspunkte ab morgen, 2. Dezember 2021, wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird dementsprechend geändert. Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz bleiben zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen auf ein unbedingt erforderliches Maß beschränkt. Sofern nicht außergewöhnliche Umstände (z.B. Ausbrüche oder Auftreten von neuen Virus-Varianten) vorliegen, wird sich die Anordnung von Quarantänen also wieder nur auf die infizierte Person beziehen. Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch wieder für Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Konferenzen, Besprechungen, Gremiensitzungen), sofern ein Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann.
Nachweis der Testung: Nach § 4 Absatz 7, § 2 Absatz 8 CoronaSchVO gelten Schülerinnen und Schüler auch außerhalb der Schule als getestet, wenn sie regelmäßig an den Schultestungen teilnehmen.
Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO dürfen nur immunisierte oder getestete Personen an den schulischen Nutzungen in Schulgebäuden teilnehmen. Auch Eltern dürfen die Schulen demnach nur dann betreten, wenn sie immunisiert oder negativ getestet sind und einen entsprechenden Nachweis bei sich führen. Dabei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden alt sein, für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden (§ 3 Absatz 3 Nummer 5 CoronaBetrVO). Außerdem sind gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CoronaBetrVO innerhalb von Schulgebäuden grundsätzlich von allen Personen medizinische oder FFP2 Masken zu tragen.
Schulschwimmen: Im Rahmen des schulischen Schwimmunterrichts gilt bei der Nutzung von Schwimmbädern die 3G-Regelung (§ 4 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 CoronaSchVO), so dass auch nicht immunisierte, aber negativ getestete Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte teilnehmen können. Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren gelten dabei als getestet und benötigen auch keinen Nachweis ihrer Immunisierung …
Mit freundlichen Grüßen
Mathias Richter
<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<<